Um die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers zu schützen und die Einhaltung des Grundgesetzes zu wahren, wurde der Einsatz einer staatlichen Ermittlungsinstanz im Privat- und Zivilrecht stets verboten. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und erforderlichenfalls im Zusammenwirken mit Anwälten kann die Informationsgewinnung durch Observation zur Beseitigung von Beweisnotständen dienen. Somit können Sachverhalte geklärt und rechtliche Auseinandersetzungen geführt werden. Es ist also mittlerweile "eine Selbstverständlichkeit, dass Privatpersonen Ermittlungen führen lassen, um in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine bessere Beweissituation zu besitzen. Oft sind die Strafverfolgungsbehörden überlastet, gelegentlich erscheinen sie gegenüber einem Detektiv weniger effektiv. Dies führt dazu, dass Detektive, insbesondere auch zur Aufklärung von Straftaten herangezogen werden."*.
Die häufigsten Gründe, warum Observationen durchgeführt werden sollen, sind:
- Bedrohung von Schutzpersonen durch Unbekannte
- vermutliches Fremdgehen des Lebensgefährten
- Nichteinhaltung von Trennungs- und Scheidungskonventionen
- unerlaubter Verzehr von Drogen und Alkohol durch die eigenen Kinder
- Simulation von Krankheit gegenüber dem Arbeitgeber
- Vortäuschen des Tatbestands des Sachentzugs im Konkursfall
- Begründetes Misstrauen gegenüber Geschäftspartnern
Neben der vertraulichen Behandlung der meist hochbrisanten Informationen garantieren wir dafür, dass unsere Mitarbeiter über die notwendige Sachkompetenz und das erforderliche Rechtsverständnis verfügen, um einen Observationsauftrag erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen in Bezug auf Ermittlungsdienste und Observationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
* (Raik Mickler, Daniel Reichelt: Die beweissichernde Tätigkeit des Detektivs - Rechtliche Voraussetzungen und Reichweite von Eingriffsbefugnissen - , zitiert in Detektiv-Kurier 03/2000)